8. Reinigung
Die Reinigung berechnen wir gemäß den vereinbarten Preise nach Aufwand.
Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung und Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet. Der Mehraufwand wird anhand der Quittung der Reinigungsfirma in Rechnung gestellt.
9. Stornierung
Die Stornierung des Auftrages und einzelner Posten/Artikel sind bis zu 1 Monat vor der Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden.
4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 25% des Auftragsvolumens,
2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 50% des Auftragsvolumens,
1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 80% des Auftragsvolumens.
Hat das Tanzstudio Martynas & Andrea
Fremdmaterial zugemietet und es entstehen durch die Stornierung Kosten, hat der Kunde diese zu tragen.
Hat das Tanzstudio Martynas & Andrea
Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Kunden weiterberechnet werden.
10. Gefahrübergang
Ort des Geffahr- und Haftungsüberganges ist stets am jeweiligen Veranstaltungsort des Mieters bei Lieferung durch den Verwender oder bei Eigenabholung am Lager des Verwenders. Der Verwender garantiert, das die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Verwender unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung / Übergabe nicht vollständig oder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
11. Transport
Ist Selbstabholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert auf eigenen Gefahr und Kosten zu transportieren.
Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Mieters.
Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach der jeweiligen Entfernung und ist bei Vertragsabschluss zu erfragen.
Der Verwender liefert das Mietobjekt rechtzeitig vor der Veranstaltung und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt dort wieder ab.
Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf-und Abbau, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Der Mieter stellt sicher, dass dem Verwender zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier und geeigneter Zugangsweg ( geeignet für Lastwägen bis 7,5 Tonnen ) zur Verfügung steht, es sei denn, ein anderes Fahrzeug wurde vereinbart.
Treten bei An-und Abfahrt Schäden am Gelände und / oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
Für Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung berechnen wir ab der
2.Stunde 10% vom Lieferumfang,
3.Stunde 20% vom Lieferumfang,
d.h. pro Stunde jeweils 10% mehr.
12. Unmöglichkeit
Ist die Vertragserfüllung für den Verwender unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Verwender schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.